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Erste Glätteunfälle im Landkreis Verden

Polizei mahnt zur Vorsicht und erinnert an Winterreifenpflicht

Wintereinbruch_by_Rainer-Sturm_pixelio.deLandkreis Verden (eb). Der plötzliche Witterungsumschwung mit nächtlichen Minustemperaturen von bis zu 5 Grad hat im Landkreis Verden die ersten Glätteunfälle zur Folge gehabt. Innerhalb von einer Viertelstunde verunglückten am Sonntagmorgen auf der Ueser Weserbrücke zwei Autofahrer. In beiden Fällen blieb es bei Blechschäden. Die Fahrer blieben unverletzt. Die Polizei nimmt diese beiden Vorfälle zum Anlass, um noch einmal an die Winterreifenpflicht zu erinnern.
Foto: Rainer Sturm/www.pixelio.de

Mit Wirkung vom 4. Dezember 2010 hat der Gesetzgeber ergänzend festgelegt, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte, nur so genannte Matsch- und Schnee-Reifen (M+S) benutzt werden dürfen. Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine-Symbol).

Auch Ganzjahresreifen oder Allwetterreifen, die als solche mit dem M+S-Symbol gekennzeichnet sind, gelten als Winterreifen im Sinne der Verordnung. Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht gibt es nicht, sondern das Erfordernis richtet sich ausschließlich nach der Fahrbahnbeschaffenheit und den Witterungsverhältnissen.

Die Winterreifenpflicht gilt für PKW, Motorräder und LKW und Busse und auch für Quads. Sie gilt nicht für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge sondern auch für im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge, die in Deutschland auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Im Gesetzestext heißt es: „Alle Achsen eines Kraftfahrzeuges müssen mit Winterreifen ausgerüstet sein; auch bei Allradfahrzeugen (Ausnahme: Busse mit mehr als acht Plätzen und Lkw über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht – hier muss nur die Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein)″.

Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen, da die Bereifung wegen des grobstolligen Profils bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend Sicherheit bietet. Vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe, doch der ADAC empfiehlt vier Millimeter, weil der Halt eines Fahrzeuges damit bei Schnee und Matsch besser ist.

„Wer bei entsprechenden Fahrbahnverhältnissen noch mit Sommerreifen unterwegs ist, muss künftig mit 40 Euro Bußgeld rechnen. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer werden 80 Euro fällig”, so ein Pressesprecher. Sonderkontrollen sind nicht geplant, aber jeder Verkehrsteilnehmer muss im Zuge ganz normaler Kontrollen bei winterlichen Straßenverhältnissen selbstverständlich auch mit der Überprüfung der Bereifung rechnen.


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