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Weißdornhecken falsch geschnitten

Kreis-Naturschutzbehörde rügt Heckenschnitt im Landschaftsschutzgebiet

WeidornheckeLandkreis Verden (eb). Weißdornhecken prägen das Bild der Samtgemeinde Thedinghausen und insbesondere auch das Landschaftsschutzgebiet „Heckengebiet bei Riede“. Doch in diesem Frühjahr bieten mehrere Heckenabschnitte im Schutzgebiet einen traurigen Anblick: Äste sind nach einem winterlichen Heckenschnitt hoch aufgerissen, Schnittstellen sind zerfasert und verfranst.

„Die Hecken wurden fehlerhaft gepflegt. Beim Rückschnitt schreibt die Schutzgebietsverordnung glatte Schnittstellen vor“, erklärt Klaus Saalfeld vom Fachdienst Wasser, Abfall und Naturschutz des Landkreises Verden nach einer Ortsbesichtigung Mitte April. Die großen Wundflächen, so Saalfeld, böten unnötige Angriffsflächen für Krankheiten und könnten so die Vitalität der Hecken beeinträchtigen.



Saalfeld vermutet, dass der langanhaltende Winter der Grund ist, weshalb die Eigentümer der Weißdornhecken die Heckenpflege nicht rechtzeitig entsprechend der Schutzgebietsverordnung abgeschlossen hätten. „Der Landkreis als Verordnungsgeber geht davon aus, dass die Arbeiten ab dem 1. Oktober nachgeholt werden, damit kein Schädigungen an den Hecken entstehen“, so Saalfeld. Von Anfang März bis Ende Oktober sei zum Schutz brütender Vögel kein Heckenschnitt mehr erlaubt, sowohl nach gültiger Schutzgebietsverordnung als auch nach neuem Bundesnaturschutzgesetz.

Weidornhecke2

Auch das seitliche Hochschneiden der Hecke ist laut Schutzverordnung für das Heckengebiet bei Riede nur einmal innerhalb von acht bis zehn Jahren zulässig. Darauf weist die untere Naturschutzbehörde hin. Nach erfolgtem Rückschnitt oder Hochschneiden der Hecke dürfe der Wurzelbereich nicht durch zu nahes Heranpflügen beeinträchtigt oder beschädigt werden. Zudem müsse der Saum entlang der Hecke erhalten werden, da er wichtig für die ökologischen Funktionen sei. Beim Pflügen sei ein Abstand von mindestens einem Meter zur Hecke einzuhalten.

Aus Gesprächen mit den Landschaftswarten der Samtgemeinde Thedinghausen ist für Saalfeld eine steigende Tendenz zur Heckenpflege mit großen Maschinen ablesbar. Das erforderliche Nacharbeiten per Hand und per Motorsäge aber unterbliebe immer häufiger. Saalfeld: „Es bleibt abzuwarten, ob nach dem 1. Oktober die Flächeneigentümer ihrer Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Heckenpflege nachkommen werden.“


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